Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind bei der Europawahl vom 6. bis 9. Juni 2024 aufgerufen, das zehnte Europaparlament zu wählen. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

In Deutschland sind rund 66 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Rund fünf Millionen davon zählten bei der vergangenen Europawahl zu den Europaparlament-Erstwählern. Diese Zahl hat sich mit dem Absenken des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre im Jahr 2024 noch erhöht. Zur Wahl stehen Listen der zur Wahl zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, aber keine Einzelpersonen. Im EU-Ausland lebende Wahlberechtigte können entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder alternativ in ihrem Herkunftsland wählen. Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu.