Was bedeutet die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen für mich als Pendler?

Typ: Häufig nachgefragt

Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen ermöglicht Kontrollen anlässlich des Grenzübertritts. Reisende und Pendler werden daher gebeten, ein Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass) mitzuführen. Diese Vorschrift gilt bei jedem grenzüberschreitenden Reisen.

Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen in der/den Grenzregion(en) vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u.a. abhängig von der Lageentwicklung und den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.

Die Bundespolizei wird sich in Abstimmung mit ihren Partnerbehörden im In- und Ausland bemühen, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken.