Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht
Gesetzgebungsverfahren 18.10.2023
Der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und Leistungsbehörden zu existenzsichernden Leistungen soll mit diesem Gesetzesentwurf deutlich verbessert werden und die Behörden dadurch entlasten.
Durch diesen Gesetzentwurf soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden verbessert und die Behörden durch die Digitalisierungsmaßnahmen entlastet werden. Der Gesetzesentwurf setzt die MPK-Beschlüsse vom 2.11.2022, 10.5.2023 und 15.6.2023 in Bezug auf existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Achten Buch Sozialgesetzbuch) um. Des Weiteren werden rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Ausländerzentralregister (AZR) abgebaut. Zudem werden erforderliche Rechtsänderungen abgebildet, um im Zusammenhang mit Verpflichtungserklärungen nach § 66 Absatz 2 und § 68 Aufenthaltsgesetz bestehende Problemlagen praxisgerecht zu lösen. Im Rahmen der Identitätssicherung und -überprüfung von Ausländern nach § 49 Aufenthaltsgesetz oder § 16 Asylgesetz werden darüber hinaus im Bereich der Dokumentenprüfung bundeseinheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Datenverarbeitung etabliert. Nach dem Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine infolge des russischen Angriffskrieges sind zudem Anpassungen in AZRG und AufenthG erforderlich, um die Datenerfassung an letztlich alle Vorgaben der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz anzupassen und bestehende Inkongruenzen zu beseitigen.
Verbändestellungnahmen wurden angefordert.
Umsetzungsstand
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Gesetz ist verkündet 15.05.2024