Staatsakt für das Grundgesetz

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Verfassung , Datum: 23.05.2024

Feierlichkeiten in Berlin anlässlich des 75. Jahrestags der Verkündung des Grundgesetzes.

Am 23. Mai fand der Staatsakt anlässlich des 75. Jahrestags der Verkündung des Grundgesetzes in Berlin statt.

Neben dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier nahmen die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, der Bundeskanzler, Olaf Scholz, die Präsidentin des Bundesrates, Manuela Schwesig sowie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, teil. Ebenfalls geladen waren unter anderem, die Mitglieder der Bundesregierung sowie der Regierungen der Bundesländer, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Diplomatische Korps und Jugendliche aus dem Bundesgebiet. Dem Staatsakt vor dem Bundeskanzleramt ging ein ökumenischer, religionsübergreifender Gottesdienst in der St. Marienkirche voraus.

Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser nahm an den Feierlichkeiten teil: "Wir haben allen Grund, unsere Verfassung zu feiern. Die Würde jedes Menschen ganz nach vorne unserer Verfassung zu stellen, war 1949 die Antwort auf den Terror der Nationalsozialisten. Und auch heute könnte der Satz ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ nicht aktueller sein. Unser Staat hat die Pflicht, alle Menschen in unserem Land zu schützen, ganz gleich, wo ihre Familien einmal herkamen, woran sie glauben und wen sie lieben."

Musikalische Begleitung durch die Berliner Philharmoniker, Bundespräsident Steinmeier hält Festrede

Frank-Walter Steinmeier betonte in seiner Rede, dass das Grundgesetz die Verfassung aller Deutschen sei und ihre Wurzeln in der Paulskirchenverfassung habe. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten die Hoffnung auf ein vereintes Deutschland im Blick gehabt. Er wies darauf hin, dass auf Grundlage des Grundgesetzes die Demokratie in Deutschland geglückt sei, mahnte aber auch, dass es auf alle Bürgerinnen und Bürger ankäme sie zu schützen. Dafür brauche es eine starke Gesellschaft, die um den Wert der Freiheit wisse und die bereit sei den Bedrohungen der Freiheit entgegenzuwirken, ohne dabei immer einer Meinung sein zu müssen.

Musikalisch begleitet wurden die Feierlichkeiten von den Berliner Philharmonikern. Zudem nahmen Katharina Thalbach, Andreja Schneider und Christoph Israel auf eine musikalische Zeitreise durch die Jahrzehnte der Bundesrepublik mit. Zum Abschluss rundete Max Raabe die musikalischen Beiträge gemeinsam mit den Philharmonikern ab, bevor sich die Gäste zur Nationalhymne erhoben.

Demokratiefest für alle!

Am 8. Mai 1949 wurde unser Grundgesetz verabschiedet, am 24. Mai trat es in Kraft – wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Seien Sie dabei!

Vom 24. bis zum 26. Mai 2024 findet rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags ein Demokratiefest statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Neben einem bunten Bühnenprogramm gibt es unter anderem Präsentationsflächen für die Länder, zivilgesellschaftliche Organisationen und die Ministerien.

Auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird sich als Verfassungsministerium auf dem Fest präsentieren. Mit vielen Aktionen und Informationsangeboten zum Thema Gesellschaft und Demokratie liegt das Augenmerk besonders auf der Bedeutung unserer Verfassung und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Groß und Klein sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit uns zu feiern und sich zu informieren. Auch die Bundesinnenministerin wird das Verfassungsjubiläum auf dem Demokratiefest mit den Bürgerinnen und Bürgern feiern.