Nationale Sportpolitik

Deutschland ist eine Sportnation mit vielen engagierten Akteuren und begeisterten Fans.
Der Sport in Deutschland ist in rund 91.000 Turn- und Sportvereinen organisiert. Für die rund 24 Millionen Mitglieder ist Sport mehr als eine Freizeitbeschäftigung: Sport fördert eine gesunde Lebensführung und ein verantwortungsvolles Miteinander, stiftet Gemeinschaft, vermittelt Werte wie Leidenschaft und Vielfalt, Engagement, Verlässlichkeit, Teamgeist, Fairplay und Toleranz.
Die Förderung des Breitensports ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die von Kommunen und Ländern wahrgenommen wird. Den Spitzensport fördert das Bundesinnenministerium innerhalb seiner Ressortverantwortlichkeit.
Die Spitzensportförderung wird bestimmt durch das Interesse des Bundes an einer angemessenen gesamtstaatlichen Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland.
Maßgeblicher Grundsatz der Sportförderung ist, dass die Autonomie des organisierten Sports stets gewahrt bleibt. Jede sportpolitische Maßnahme beachtet die Unabhängigkeit des Sports, der sich selbst organisiert und seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung regelt.
Die staatliche Sportförderung ist subsidiär, d.h. sie setzt voraus, dass die Organisationen des Sports die zu fördernden, im Bundesinteresse liegenden Maßnahmen nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung erfolgt nur ergänzend.
Einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Spitzensports leistet der Bund durch die Förderung des Sports in seinem eigenen Dienstbereich, insbesondere bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll.

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