Irreguläre Migration

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Migration

Die Gründe, aus dem Ausland zu uns zu kommen, sind vielfältig: Regionale Konflikte, Klimakatastrophen, Energie- und Nahrungsmittelknappheit, Verfolgung, Armut, Arbeitslosigkeit, schlechte oder keine Schulbildung, geschlechts- oder religionsspezifische Diskriminierung sowie Perspektivlosigkeit in den Herkunftsländern sind wichtige Faktoren. Doch nicht jede Migration nach Deutschland und Europa ist zulässig. Die Bundesregierung leistet ihren Beitrag, um die Migrations- und Fluchtursachen in den verschiedenen Herkunftsländern zu bekämpfen – neben Internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit sind auch bilaterale Migrationsabkommen ein Element dieser Politik. Gleichwohl müssen wir auch im Hinblick auf die gemeinsame europäischen Einwanderungspolitik wirksam gegen die irreguläre Einwanderung vorgehen. Dabei kommt einer effektiven Rückführungspolitik und der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel besondere Bedeutung zu.

Unerlaubte Einreise und Schleuserkriminalität

Die irreguläre Migration nach Europa und Deutschland wird bekämpft. In engem Zusammenhang damit steht die Bekämpfung der unerlaubten Beschäftigung, denn die Aussicht auf eine illegale Beschäftigung verstärkt den Anreiz zur illegalen Einreise.

Eine wichtige Rolle spielt das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Zoll-Finanzkontrolle Schwarzarbeit, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Auswärtigen Amtes. Im GASIM laufen die relevanten Erkenntnisse, insbesondere zur Schleusungskriminalität, zur illegalen Beschäftigung und zum Missbrauch von Sozialleistungen zusammen.

Die Bekämpfung der irregulären Migration ist nicht Sache des einzelnen Staates: Im Sinne der weiteren Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik ist ein koordiniertes Vorgehen von entscheidender Bedeutung. Dabei sind eine effektive Rückführungspolitik und die Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel besonders wichtig, weil sie  wesentliche Handlungsfelder der Organisierten Kriminalität sind.

Indem sie die unerlaubte Einreise nach Deutschland und den unerlaubten Aufenthalt gewerbsmäßig herbeiführen und unterstützen, profitieren organisierte Schleuserbanden von den wachsenden Migrationsbewegungen. Schleusungen stehen zudem häufig im Zusammenhang mit weiteren kriminellen Aktivitäten (zum Beispiel Dokumenten- und Rauschgiftkriminalität, Menschenhandel, Schwarzarbeit). Deshalb gilt es, die Schleusungskriminalität entschlossen und wirkungsvoll zu bekämpfen.

Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration und Schleusungskriminalität

  • Grenzkontrollen an den deutschen Schengenaußengrenzen,
  • Fahndung an den Binnengrenzen und in Zügen sowie auf dem Gebiet der Bahnanlagen,
  • Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei, den Polizeien der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in den Grenzgebieten in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel gemeinsame Fahndungsgruppen und gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit,
  • effektive Ermittlungen und Analyse der Lage durch Bundespolizei, Bundeskriminalamt sowie die zuständigen Behörden auf Landesebene,
  • ganzheitliche, ressort- und behördenübergreifende Analyse der irregulären Migration, Schleusungskriminalität und damit im Zusammenhang stehender Kriminalitätsphänomene im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) unter Beteiligung der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Bundesnachrichtendienstes, der Bundeszollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Auswärtigen Amtes.

Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration und Schleusungskriminalität

  • Einsatz von Beamten der Bundespolizei in den wesentlichen Herkunfts- und Transitstaaten der irregulären Migration, bi- und multilaterale Zusammenarbeit insbesondere mit den EU-Mitgliedstaaten sowie den Herkunfts- und Transitstaaten,
  • Zusammenarbeit der Bundespolizei mit ihren Sicherheitspartnern in den Anrainerstaaten, u.a. gemeinsame Streifen,
  • Entsendung von Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei in ausgewählte Staaten,
  • Zusammenarbeit mit EUROPOL, polizeiliche Unterstützung zur gezielten Analyse und Auswertung in ausgewählten Ermittlungsverfahren,
  • Zusammenarbeit mit EUROJUST, justizielle Unterstützung in ausgewählten Ermittlungsverfahren,
  • Zusammenarbeit mit der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex,
  • Unterstützung von Einsätzen und Analysen von Interpol.

Weitere Informationen zur irregulären Migration und deren Entwicklung in Deutschland finden Sie in der Ziffer 5 des jährlich von der Bundesregierung veröffentlichten Migrationsberichtes.

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