Prüfung zu Asylverfahren in Drittstaaten

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Migration

Bundesregierung legt Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Sachstandsbericht zur Prüfung und Stellungnahmen angehörter Sachverständiger vor.

In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 (MPK) hat die Bundesregierung angekündigt zu prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann. Dies umfasst eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen, bei denen sich jeweils zahlreiche Fragen rechtlicher, praktischer und konzeptioneller Natur stellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine Reihe von Anhörungen mit Sachverständigen mit verschiedener fachlicher Expertise durchgeführt.

Zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 20. Juni 2024 legt die Bundesregierung nach Abschluss dieser Anhörungsreihe einen Sachstandsbericht und schriftliche Stellungnahmen von Sachverständigen vor.

Herangehensweise und Schwerpunkte der Prüfung

Im Wesentlichen wurden drei verschiedene Modelle der „Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten in Transit- oder Drittstaaten“ diskutiert.

In rechtlicher Hinsicht ergeben sich insbesondere Anwendungs- und Auslegungsfragen des internationalen Rechts mit Schwerpunkt auf der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie des EU-Rechts sowohl in seiner derzeit geltenden Form als auch nach der Anwendbarkeit der neuen Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Zu berücksichtigen ist dabei auch die Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte.

Zudem wurden praktische Aspekte erörtert wie die logistischen Voraussetzungen für die Implementierung eines bestimmten Modells und konzeptionelle Anforderungen, die ein Transit- oder Drittstaat erfüllen muss, um als geeigneter Partner in Frage zu kommen, einschließlich zahlreicher Fragen außen- bzw. entwicklungspolitischer Natur.

Sachverständigenanhörungen

Die Bundesregierung hat als Diskussionsgrundlage mit Sachverständigen im Frühjahr 2024 Leitfragen formuliert, auf deren Basis Stellungnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Unter den Sachverständigen waren Juristinnen und Juristen, Soziologinnen und Soziologen sowie Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftler. Ziel war, ein möglichst breites Meinungsspektrum abzubilden.

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